Lernmittel Ausleihverfahren

Das Ausleihverfahren wird für alle 1-jährigen und 2-jährigen Bildungsgänge angeboten. 
Ausbildungen mit einer Regellaufzeit von mehr als 2 Jahren sowie Auszubildende (Azubis),
erhalten mit der Einschulung weitere Informationen bzgl. benötigter Lernmittel.

Informationen

Die Berufsbildenden Schulen für den Landkreis Wittmund bieten gegen eine Leihgebühr, Lernmittel zur Ausleihe an.

Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

Die Lernmittel werden als Paketausleihe angeboten.

Das Ausleihen einzelner Lernmittel ist nicht möglich.

Welche Lernmittel im neuen Schuljahr ausgeliehen werden können, erfahren Sie im Bereich „Bücherlisten„.
Mit Ihrer Aufnahmebestätigung durch das Sekretariat erhalten Sie einen Antwortbogen in dem Sie vermerken müssen ob Sie an dem Lernmittelausleihverfahren teilnehmen oder alle Bücher selbst anschaffen möchten. Den Antwortbogen senden Sie bitte umgehend an die Schule zurück.

Welche Lehrbücher bzw. Arbeitshefte auf jeden Fall von Ihnen selbst zu beschaffen sind, können Sie ebenfalls der Bücherliste entnehmen.

Die angegebenen Leihgebühren von 35% der Anschaffungskosten gelten für das kommende Schuljahr.

Werden Lernmittel in mehrjährigen Bildungsgängen über mehrere Jahre hinweg von einer Schülerin/einem Schüler ausgeliehen, sind für dasselbe Lernmittel im zweiten Schuljahr 25% an Leihgebühren zu entrichten.

Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlen 80% des von der Schule festgesetzten Entgelts. In diesem Fall unbedingt Schulbescheinigungen (nicht Geburtsurkunden) der Geschwister an die Schule senden.

Ich weise darauf hin, dass für einige Schulformen weitere Lernmittel oder Materialien zu beschaffen sind.

Als Beispiele seien genannt:
Zeichenplatte, Arbeitsbekleidung, Mappen, Hefte, Kopiergeld, Kochgeld und dergleichen. Falls genaue Geldbeträge hierzu aufgeführt sind, sind diese am ersten Schultag nach den Sommerferien bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer zu entrichten.

Ausleihverfahren

Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte den Antwortbogen aus und senden ihn unterschrieben (bei nicht volljährigen Schülern auch die Unterschrift eines Unterhaltspflichtigen) an die Schule zurück.  

Das Entgelt für die Paketausleihe ist bis zum 15. Juli (für das kommende Schuljahr) auf das angegebene Konto (BLZ: 28550000, Konto: 100543198), IBAN: DE75285500000100543198, BIC: BRLADE21LER (bitte Schülernamen und Klasse angeben) als Banküberweisung einzuzahlen. Bareinzahlungen sind nicht möglich!

Wer die Einzahlungsfrist nicht einhält, ist verpflichtet, alle Lernmittel selbst zu kaufen und dafür zu sorgen, dass sie zum Schuljahresanfang vorhanden sind.

Für die Schule ist nicht das Eingangsdatum des Antwortschreibens, sondern der Eingang der Leihgebühr auf dem Schulkonto maßgebend. 

Besondere Personenkreise
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem:

Sozialgesetzbuch Zweites Buch SII (Grundsicherung für Arbeit Suchende)

Sozialgesetzbuch Achtes Buch SVIII (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SXII (Sozialhilfe)

Asylbewerberleistungsgesetz  AsylbLG

§6a Bundeskindergeldgesetz BKGG Kinderzuschlag der Familienkasse (nicht das normale Kindergeld)

Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des §19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe §7 Abs.1 Satz3 Nr.2 WoGG) (nicht der normale Mietzuschuss).
Info: Wichtig zur Anerkennung ist dabei der Verwendungszweck: „JC Erstattung“.   Muster Wohngeldbescheid

Falls Sie zu diesem besonderen Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich mit dem Antwortbogen zur Ausleihe anmelden und Ihre Berechtigung zur Befreiung vom Entgelt durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers zum angegebenen Termin nachweisen.

Die Schulleitung